Carolina Pajé
Head of Recht & Steuern, Stellv. Geschäftsführerin DEinternational Italia S.r.l.
0239800952 paje@ahk.itIm grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr ist das Wissen um die Rechtslage des anderen Landes unverzichtbar. Obwohl viele Rechtsgebiete harmonisiert sind, bestehen zwischen Deutschland und Italien in vielen Bereichen erhebliche Gesetzes- und Praxisunterschiede.
Das interne Team „Recht & Steuern“ und die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk „Recht & Steuern“ sorgen dafür, dass Unternehmen in jeglichem Rechts- und Steuergebiet praxisorientierte Lösungen und professionelle Unterstützung erhalten. Die Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien des Netzwerks „Recht & Steuern“, die in einzelnen Fällen miteinbezogen werden, zeichnen sich durch deren langjährige Erfahrung in der Betreuung deutscher und italienischer Unternehmen, durch deren zweisprachige Spezialisten und deren tiefgehende Kenntnis beider Rechts- und Steuersysteme aus.
Die Gründung einer Geschäftspräsenz in Italien ist mit einer Vielzahl von Rechts- und Steuerfragen verbunden. Die DEinternational steht Ihnen nicht nur bei der Überwindung der italienischen Besonderheiten federführend in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien des Netzwerks „Recht & Steuern“ zur Seite, sondern begleitet deutsche Unternehmen zudem auch während des gesamten Internationalisierungsprozesses.
Für weitere Informationen und eine kostenlose Erstberatung zur Gesellschaft- und Niederlassungsgründung in Italien klicken Sie bitte hier.
Mit einer umfassenden Unterstützungsdienstleistung steht die DEinternational gerne deutschsprachigen Unternehmen bei, die vorhaben, eigene Mitarbeiter nach zu Italien entsenden. Für weitere Informationen zu den gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen sowie zu den angebotenen Leistungen, klicken Sie bitte hier.
Ob es um Abordnung, Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern von Italien nach Deutschland geht, ist es immer erforderlich, sich vorab mit dem deutschen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht auseinanderzusetzen. Insbesondere müssen die italienischen Arbeitgeber die Vorschriften des deutschen Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einhalten. Für bestimmte Branchen muss man auch das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz berücksichtigen, das jedoch nur einen Teil der auftretenden Fragen regelt. Um mit einer geeigneten Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern“ in Verbindung gesetzt zu werden, kontaktieren Sie uns.
Die italienischen Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gem. GvD Nr. 81/2008 müssen von jeglichen Unternehmen, die in Italien Mitarbeiter anstellen oder Bau- und Montagearbeiten durchführen, eingehalten werden. Insbesondere im Falle von Bau- und Montagearbeiten treten oft Missverständnisse zwischen dem deutschen General- oder Subunternehmer und dem italienischen Auftraggeber auf. Die einzuhaltenden Verpflichtungen sind u.a. die Erstellung des Einsatzsicherheitsplanes (Piano Operativo di Sicurezza – POS) und dessen Anlagen, die Aufgaben des „Sicherheitskoordinators“ und (auf Baustellen) des „Verantwortlichen der Arbeiten“ im Sinne der italienischen Vorschriften, die Kontrolle der Arbeiten vor Ort und die Abstimmung mit dem Bauherrnvertreter.
Zusammen mit ihren Partnern bietet die DEinternational die erforderliche rechtliche und technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Planung oder Durchführung eines Bau- oder Immobilienprojekts in Italien.
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Die AHK Italien hat eine eigene Schiedsverfahrens- und Mediationsordnung. Gerichtsverfahren in Italien sind für deutsche Unternehmen, die Konflikte mit italienischen Geschäftspartnern zu lösen haben, mit einer Vielzahl von Nachteilen und Problemen verbunden: Die Gerichtssprache ist Italienisch, das Gerichtssystem ist fremd und zudem die Verfahrensdauer in Italien besonders lang. Im Schieds- und Mediationsverfahren der AHK Italien, organisiert durch die DEinternational, lösen Sie Streitigkeiten mit Ihrem italienischen Geschäftspartner schneller und effizienter als in einem italienischen Gerichtsverfahren.
Wir bieten eine umfassende Unterstützungsdienstleistung bei der Direktidentifizierung zu umsatzsteuerrechtlichen Zwecken und bei der Rückerstattung italienischer Mehrwertsteuer.
Wir bieten Unterstützung bei der Finanzbuchhaltung sowie der Lohnbuchhaltung gemäß den Anforderungen nach dem italienischen Rechtsrahmen.
Head of Recht & Steuern, Stellv. Geschäftsführerin DEinternational Italia S.r.l.
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