Arbeitnehmerentsendung
Um die Einhaltung des italienischen Entsendegesetzes zu vereinfachen, bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Registrierung des Unternehmens auf dem Portal des italienischen Arbeitsministeriums
- Meldung der Entsendungen
- Übersetzung der notwendigen Unterlagen durch ausgewählte Partner
- zustellungsbefugter Ansprechpartner
- vertretungsbefugter Ansprechpartner für Verhandlungen mit den Sozialpartnern
Wenn Sie die Unterstützungsdienstleistung der AHK Italien in Anspruch nehmen, werden Sie
- das Verfahren reibungslos und in deutscher bzw. englischer Sprache abwickeln können
- eine kompetente Antwort zu Ihren Fragen erhalten
- die Sicherheit haben, die vom italienischen Entsendegesetz vorgesehenen Verpflichtungen korrekt eingehalten zu haben
Bei Verletzungen des Entsendegesetzes drohen Sanktionen i.H.v. 5.580 € bis 18.600 € pro entsandten Arbeitnehmer. Die Sanktionen sind auf 180.000 € gedeckelt, allerdings werden sie bei Rückfälligkeit innerhalb von drei Jahren um 40% erhöht
Merkblatt Arbeitnehmerentsendung nach Italien
Gerne können Sie unter folgendem Link das kostenlose Merkblatt „Arbeitnehmerentsendung nach Italien“ anfordern, das die vom italienischen Entsendegesetz vorgesehenen wichtigsten Verpflichtungen zusammenfasst.
Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen gem. Art. 89 it. Arbeitssicherheitsgesetz (GvD Nr. 81/08) tätig sind, müssen u.a. über einen sogenannten „Baustellenführerschein“ verfügen, der von der italienischen Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) ausgestellten wird. Weitere Informationen finden Sie hier.