Aufgrund der jüngsten regulatorischen Entwicklungen befindet sich derzeit der italienische Rechtsrahmen für das Verpackungsmanagement in einer Übergangsphase.
Bislang bestand tatsächlich eine gesetzliche Lücke: Ausländische Unternehmen, die ihre Produkte direkt an Endkunden in Italien verkauften, waren nicht verpflichtet, sich bei CONAI (italienisches Verpackungskonsortium) zu registrieren und ihre Verpackungen zu melden; eine freiwillige Registrierung war jedoch möglich.
Mit der neuesten gesetzlichen Aktualisierung hat sich die Situation teilweise geändert.
Derzeit fallen insbesondere folgende ausländische Akteure bereits in den Anwendungsbereich der italienischen Vorschriften:
- Ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung in Italien
- Ausländische Unternehmen, die ihre Produkte über Online-Marktplätze in Italien verkaufen
Diese Unternehmen müssen:
- einen Zustellungswohnsitz (domicilio speciale) in Italien bestellen,
- sich beim CONAI registrieren
- die in Italien in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden.
Darüber hinaus ist mit dem Inkrafttreten der neuen europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU) 2025/40 – PPWR am 12. August 2026 zu erwarten, dass sich die Regelungen in Richtung der Einführung einer verpflichtenden Registrierung und Mengenmeldung auch für alle ausländischen Unternehmen erweitern werden, die ihre Produkte direkt an Endverbraucher in Italien verkaufen, also ohne Einschaltung von Distributoren oder Handelspartnern.
Diese Unternehmen werden verpflichtet sein, einen Bevollmächtigten zu benennen, sich im nationalen Herstellerregister anzumelden, sich bei CONAI zu registrieren und die entsprechenden Verpflichtungen einzuhalten. In Italien liegen jedoch die Leitlinien zur Regelung dieser Aspekte derzeit noch nicht vor.
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