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Sicherheit am Arbeitsplatz und auf Baustellen

Rechtliche und technische Unterstützung für volle Konformität am Arbeitsplatz und auf Baustellen

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Arbeitssicherheit und Baustellenführerschein („patente a crediti“)

Die italienischen Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gem. GvD Nr. 81/2008 (italienisches Arbeitssicherheitsgesetz) müssen von jeglichen Unternehmen, die in Italien

  • Mitarbeiter anstellen
  • Bau- und Montagearbeiten durchführen, eingehalten werden.

 

Der Umfang der Verpflichtungen ist je nach ausgeübter Tätigkeit und nach Ort der Tätigkeit unterschiedlich, jedoch sind die Vorschriften immer zwingend einzuhalten.

Zusammen mit ihren Partnern bietet die DEinternational Italia die erforderliche rechtliche und technische Unterstützung.

Gerne können Sie unter folgendem Link das kostenlose Merkblatt „Baustellenführerschein in Italien“ (sog. „patente a crediti“) anfordern, das die wichtigsten Verpflichtungen des Ministerialdekrets Nr. 132/24 zusammenfasst. 

 

Leaflet english version

Sollten Ihre Mitarbeiter, im Rahmen der Dienstleistungserbringung in Italien arbeitstätig sein, sind Sie verpflichtet, deren Entsendung auf dem Portal des italienischen Arbeitsministeriums zu melden und eine Reihe von Verpflichtungen einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner