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USt.-Dienstleistungen

Wir bieten eine umfassende Unterstützungsdienstleistung bei der Direktidentifizierung und Behandlung von Steuerpflichten, die aus Tätigkeiten in Italien entstehen.

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Direktidentifizierung in Italien

Wann ist u.a. eine Direktidentifizierung in Italien erforderlich?

  • Grenzüberschreitende Fernverkäufe (Onlinehandel) mit Zwischenlagerung in Italien
  • Warenverkäufe an Privatpersonen vor Ort (z.B. B2C-Messen)
  • Verkauf von Waren mit Zwischenlagerung und/oder Verarbeitung in Italien
  • Leistungen an Immobilien
  • Veranstaltungen mit Leistungsort Italien
  • Grenzüberschreitende Personenbeförderungen

 

In diesen Fällen verlangt das italienische Finanzamt eine steuerrechtliche Registrierung Ihres Unternehmens. Das Registrierungsverfahren muss vor dem Tätigen der Umsätze abgeschlossen sein.

 

Das DEinternational Team bietet Ihnen folgende Leistungen an:

  • Prüfung einer Registrierungspflicht Ihrer Geschäftstätigkeit
  • Beratung zu spezifischen steuerlichen Anfragen, die evtl. zu einer Steuerpflicht Ihres Unternehmens in Italien führen können
  • Unterstützung im Verfahren der Registrierung zu USt-Zwecken in Italien (Prüfung und Übermittlung der erforderlichen Unterlagen an das zuständige italienische Finanzamt)
  • Abgabe der regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen und Meldungen
  • Ansprechpartner für das italienische Finanzamt für jegliche Rückfragen
  • Infostelle für alle steuerlichen Neuigkeiten, die in Italien eingeführt werden und die für Ihre Geschäftstätigkeit eine Bedeutung haben können

Bei Interesse an unseren Leistungen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ansprechpartner